Abschnitt D: Imperiales Holonet: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 12. Oktober 2009, 18:37 Uhr

< Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift


Abschnitt D: Imperiales Holonet

Artikel 1: Rechtliches

Alle Rechte am Imperialen Holonet, dem Programmcode oder sonstige dazugehörige Entwicklungen gehören keiner einzelnen Person sondern dem Rollenspiel das unter der URL www.sw-empire.debekannt ist. Das Kopieren, vervielfältigen oder die Weitergabe des Programmcodes ist nicht gestattet und benötigt eine Erlaubnis der Spielleitung. Die Spielleitung kann per Holomail erreicht werden. Ein Verstoß gegen diese Regelung wird mit schweren Strafen oder den Ausschluss aus dem Rollenspiel geahndet.

Artikel 2: OOC Galerie

Jeder Spieler hat die Möglichkeit sein eigenes OOC Bild in der Galerie zu veröffentlichen. Dies geschieht über das Profil. Folgende Regelung wurde für die OOC Galerie getroffen:

  • Keine Bilder eines Superstars, Comicfigur oder sonstiger berühmter Personen, es muss ein Bild der eigenen Person sein...
  • Sexistische oder rassistische Bilder…
  • Diskriminierende Darstellungen gegen Randgruppen…

sind untersagt. Sollte gegen diese Regelung verstoßen werden, behält sich die Spielleitung vor entsprechende Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 3: Zugang zum Holonet

Zugang zum Holonet erhält jeder Mitspieler der erfolgreich die Akademie durchlaufen hat. Das Imperiale Administrationsbüro erstellt bei der Kommandierung einen Account und teilt dem Spieler seine Zugangsdaten per eMail mit.

Artikel 4: Passwörter

Passwörter kann man über die Option „Profil“ ändern. Sollte das Passwort mal verloren gehen kann man beim IAB sowie beim OkdSt ein neues anfordern. Vorrangig sollte man sich jedoch an das IAB wenden.

Hinweis:

Weder das IAB noch die Spielleitung wird nach den Passwörtern der Mitspieler fragen. Wird einer fremden Person das eigene Passwort jedoch mitgeteilt, ist der betreffende Spieler für den verursachten Schaden verantwortlich.

Artikel 5: Ausfall des Holonet

Das Holonet gilt dann als ausgefallen, sobald die Homepage nicht mehr geladen werden kann oder keine Verbindung zur Homepage mehr möglich ist. Sollte die Homepage erreichbar sein (Anzeige de Startextes, Links etc.) gilt das Holonet als nicht ausgefallen. Sollte die HP also zu erreichen sein, aber es Probleme mit dem Account geben (Passwort vergessen, Browserprobleme etc.) oder sonstige Probleme mit dem Einloggen gilt das Holonet als nicht ausgefallen. Sollte es Probleme mit dem Account geben, kann man sich an das OkdSt, oder bei Passwortproblemen, an das IAB wenden.

Quellen

Kapitelübersicht