Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift

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Präambel
Das Imperiale Gesetzbuch und die in Ihm enthaltenen Dienstvorschriften des Imperiums dienen der Aufrechterhaltung der Imperialen Ordnung auf den vom Imperium verwalteten Welten und auchin den Streitkräften. Der Imperator selbst sieht sich als größter Verfechter dieses Werkes und tritt vollends für die Einhaltung der genannten Gesetze und Vorschriften ein. Das Imperiale Gesetzbuch in seiner jetzigen Form ist zu Zeitindex: 011108 n.E in Kraft getreten, zu diesem Anlass wurde es vom Imperator selbst in einer Ansprache an die Bürger des Imperiums verlesen und somit autorisiert.


Über die Einhaltung der Gesetze wachen vom Imperator bestimmte Institutionen, da das Gesetzbuch recht flexibel angelegt ist, obliegt es den Institutionen in nicht näher beschriebenen Fällen eigene Entscheidungen zutreffen die dem Wohle des Imperiums dienen. Das Gesetzbuch erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, stellt aber eine stabile Entscheidungsbasis die durch die Imperialen Verwaltungsorgane erweitert und angewendet wird und zum Wohle des Imperiums eingesetzt wird.
Der Imperator


Abschnitt B: Einsatzvorschriften

Artikel 1: Kommandostruktur auf Einheiten

Auf den Einheiten der Imperialen Streitkräfte führt der Kommandierende Offizier / Commander Air Group das Kommando. Bei Verhinderung des Kommandanten, führt der Erste Offizier / Sicherheitschef / Stellv. Commander Air Group das Kommando, dieser wird durch den Zweiten Offizier/ Staffelführer vertreten. Der Posten Kommandierender Offizier / Commander Air Group wird ab dem Rang Lieutenant Commander / Major vergeben, der Posten des Ersten Offiziers ab dem Rang, Lieutenant Junior Grade / First Lieutenant, der Zweite Offizier ab dem Rang Officer Cadet.

Generell sieht die Befehlsgewalt am Beispiel der Navy und geltend für alle anderen Teilstreitkräfte mit ihren eigenen Posten folgendermaßen aus:

Kommandierender Offizier --> 1. Offizier --> 2. Offizier --> Crew

Im folgenden sind die Angaben der Posten auf die Navystruktur begrenzt, gelten jedoch bzgl. der Vorschriften für alle Teilstreitkräfte.

Artikel 2: Aufgaben der Commandocrew

Der Kommandierende Offizier ist normalerweise der höchste Offizier einer Einheit. Er hat die Befehlsgewalt über alle Offiziere in seiner Einheit und untersteht zunächst einmal dem Zentralkommando der Streitkräfte. An zweiter Stelle kommt der 1. Offizier, der den Kommandierenden Offizier bei Abwesenheit vertritt. Kommandierender Offizier und 1. Offizier werden mit speziellen Aufgaben außerhalb der Missionen betraut. Der Kommandierende Offizier hat mit Ausnahme der Missionswertung und des Einsatzberichtes, die Möglichkeit einige seiner Aufgaben dem 1. Offizier oder anderen Crewmitgliedern zu übertragen. Macht er davon Gebrauch, hat er aber trotzdem dafür zu sorgen, dass diese Aufgaben ausgeführt werden. Überträgt er dem 1. Offizier das Verfassen der Missionserinnung, bleibt diese dann jedoch aus, wird der Kommandierende Offizier zur Verantwortung gezogen, wenn er nicht rechtzeitig interveniert z. b. auf das Ausbleiben hinweist. Der Kommandant hat die Möglichkeit, im Falle eines Versagens seitens des 1. Offiziers, den Strafkatalog für Kommandanten anzuwenden.


Fällt der Kommandierende Offizier vorübergehend aus, so tritt der 1. Offizier an seine Stelle. Gleichzeitig übernimmt der 2. Offizier den Posten des 1. Offiziers. Fällt der 2. Offizier ebenfalls aus, tritt der ranghöchste Offizier des Schiffes an seine Stelle. Bei mehreren Offizieren mit gleichem Rang entscheidet der Diensthabende Kommandant, werden Posten übernimmt. Gastoffiziere dürfen nicht die Posten vom Kommandierenden Offizier, dem Ersten, dem zweiten Offizier, sowie die des LSO und JSF einnehmen.

Aufgaben des kommandierenden Offiziers
Vor der Mission

1. Missionstermin

Sofern die Einheit nicht an ihrem normalen Termin spielt, muss die Mission mindestens 7 Tage vorher beim Imperialen Hauptquartier, per Holomail angemeldet werden. In diesem Fall muss die Missionserinnerung ebenfalls 7 Tage vor der Mission verschickt werden. Erfolgt diese Missionserinnerung nicht, zählt das Fehlen bei der Mission nicht und der Kommandierende / verantwortliche Offizier erhält beim ersten Mal eine Verwarnung. Bei erneutem Vergehen innerhalb von 2 Monaten einen Verweis. Da es in der Vergangenheit bei der Berechnung Unregelmäßigleiten gab, wird hier ein verbindliches Beispiel aufgezeigt.


Fiktiver Fall:

Eine reguläre Mission soll zu Zeitindex: 010810n.E stattfinden, die notwendige Missionserinnerung wurde fristgemäß versandt. Am besagten Termin erscheint jedoch nur ein Bruchteil der regulären Crew und auch die Anzahl von Gastoffizieren ist nicht ausreichend. Der Kommandant entscheidet, dass er die Mission um eine Woche verlegt. Dieser Zeitindex wäre dann der Zeitindex: 080810n.E, um dies regelkonform zu erreichen muss der Kommandant oder ein beauftragtes Crewmitglied noch am Tage des ursprünglichen Einsatzes (ZI 010810n.E) die Beantragung beim IHQ für eine Verlegung einreichen und gleichzeitig die erste Missionserinnerung versenden. Nur so ist die Frist der 7 Tage einzuhalten.

  • Empfänger der Missionserinnerung:
    • Besatzung über IHN
    • Kopie an das Imperiale Administrationsbüro per Holomail


2. Missionserinnerung

Die Missionserinnerung ist 2-3 Tage vor der Mission zu verschicken. Sie muss spätestens 2 Tage vor der Mission abgeschickt sein. Auch wenn 7 Tage vor der Mission bereits eine Erinnerung verschickt wurde (bei einem RS das nicht an den normalen Terminen angesetzt wurde), muss diese zweite Missionserinnerung trotzdem erfolgen. Erfolgt diese Missionserinnerung nicht, zählt das Fehlen bei der Mission nicht! Der Kommandierende / verantwortliche Offizier erhält beim ersten Mal eine Verwarnung. Bei erneutem Vergehen innerhalb von 2 Monaten einen Verweis. Missionserinnerungen im Foren – RS - Zweig entfallen. Sie ist dort nicht nötig, da die Einheit durchgängig im Einsatz ist.

  • Empfänger der Missionserinnerung:
    • Besatzung über IHN
    • Kopie an das Imperiale Administrationsbüro per Holomail
Nach der Mission
Bei ausgefallenen Missionen
Aufgaben des ersten Offiziers
Vor der Mission
Nach der Mission
Außerhalb der Mission
Artikel 3: Gastoffiziere
Artikel 4: Urlaub

Abschnitt C: Imperialer Strafkatalog

Artikel 1: Fristen
Artikel 2: Strafmaß
Artikel 3: Erläuterung zum Strafmaß
Artikel 4: Abwesenheit
Artikel 5: Gerichtsverfahren
Artikel 6: Nachrichtenstandard
Artikel 7: Mehrfachcharaktere
Artikel 8: Gerichtsbarkeit

Abschnitt D: Imperiales Holonet

Artikel 1: Rechtliches
Artikel 2: OOC Galerie
Artikel 3: Zugang zum Holonet
Artikel 4: Passwörter
Artikel 5: Ausfall des Holonet

Abschnitt E: Der Dunkle Orden

Artikel 1: Status
Artikel 2: Rekrutierung
Artikel 3: Verordnung
Artikel 4: Allgemeine Bestimmungen

Änderungen