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Voraussetzungen für akademische Titel

  • Mindestrang Petty Officer/Staff Sergeant (bzw. Ensign/Field Officer/Flight Officer)
  • Eine Din A4 Schriftgröße 12 ( Doktorarbeit ) ( mehrere Themen einreichen, eines wird ausgewählt )
  • Darlegung der Studienlaufbahn im Lebenslauf (z.B. durch eine entsprechende Aktualisierung)
  • Der beantragte Doktortitel muss Bezug nehmen auf die berufliche Laufbahn des Charakters (Ausnahmen möglich, wenn entsprechend erläutert wie z.B. Doktor der Geschichte)
  • 25 Missionen in einer entsprechenden Waffengattung abgehalten haben (äquivalente Posten wie MO/SAN bzw. SO/TR etc. werden hier zusammengezogen. Bei Titeln ohne Postenbezug entfällt dieser Punkt)

Jeder Antrag wird vom IAB genau geprüft. Es obliegt dem IAB, ob ein Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Wird der Antrag angenommen erhält der Spieler einen entsprechenden Eintrag in seine Akte und eine Ernennungsmail. Der Doktortitel darf während der Mission nicht in den Nick aufgenommen werden, es steht dem Spieler allerdings frei, diesen im Galaxypub anzunehmen. Neben Doktortiteln sind andere akademische Titel denkbar. ( Diplome, Master.... )

Voraussetzungen für Adelstitel

  • Mindestrang Petty Officer/Staff Sergeant (bzw Ensign/Field Officer/Flight Officer)
  • keine direkten Machtbefugnisse über Gebiete und Soldaten
  • keine übertrieben hohen finanziellen Mittel
  • keine Möglichkeit in einer Thronfolge zu stehen
  • schlüssige Geschichte oder Ernennung durch galaktische Würdenträger

Reichtum und Güter

  • werden vom IAB nach Prüfung und unter Berücksichtigung der Faktoren Rang, Lebenslauf, „Realismus“ und weiterer genehmigt oder abgelehnt

Dinge die nicht möglich sind

  • Reichtum, unnormaler Besitz, Ämter und Funktionen selber festlegen
  • Kinder auf Kriegsschiffe mitzunehmen
  • Vorgänge die mit dem Dienst im Imperium offensichtlich nicht vereinbar sind
  • Rassen zu spielen, die nicht im Anmeldebogen freigegeben sind
  • Über die „Macht“ zu verfügen

IAB-Verantwortung

Die Prüfung des Lebenslauf der Spieler obliegt dem IAB, das eigenverantwortlich und schon seit Jahren mit großer Gründlichkeit diese Dinge vornimmt und bei Unklarheiten oder Meinungsverschiedenheiten mit den betreffenden Spielern auch in Kontakt tritt. Letztendlich sich aber die abschließende Entscheidungsbefugnis über Inhalte vorbehält, die nur durch die Spielleitung revidiert werden kann.

Angemessenheit wird durch das IAB definiert, da eine generell gültige Einteilung nicht realisierbar ist und auch von der Erfahrung und dem Verhalten eines Spielers abhängig zu machen ist.