Abschnitt E: Der Dunkle Orden: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Holopedia
Zur Navigation springenZur Suche springen
Zeile 1: Zeile 1:
 +
[[Kategorie:Regelwerk]]
 
{{Navigation Gesetzbuch}}
 
{{Navigation Gesetzbuch}}
 
==Abschnitt E: Der Dunkle Orden==
 
==Abschnitt E: Der Dunkle Orden==

Version vom 12. Februar 2016, 18:15 Uhr

< Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift


Abschnitt E: Der Dunkle Orden

Artikel 1: Status

Diese Gemeinschaft ist kein direkter Teil des Imperiums, befindet sich aber zurzeit in einer Art selbst gewählter Symbiose mit dem imperialen Militär. Es ist bekannt, dass zur Zeit verschiedene Mitglieder ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten im Austausch für den Zugriff auf die Ressourcen des imperialen Militärs verschiedenen imperialen Kommandoeinheiten zur Verfügung stellen. Mitglieder des Dunklen Ordens unterstehen dem Imperator und dem Oberkommando, sowie den jeweiligen Vorgesetzten auf den Einheiten direkt.

Artikel 2: Rekrutierung

Die derzeitige Rekrutierungspolitik des Ordens ist unorthodox. Obwohl eine mehr oder weniger "offizielle" Kontaktperson als Anlaufstelle für Belange von und nach außerhalb vorhanden ist, scheint der Orden selten Bewerber zu akzeptieren, die sich nicht auf einen Fürsprecher aus dem innersten Zirkel seiner Führungsriege berufen können. Es kommt im Gegenteil viel öfter vor, dass Mitglieder des Ordens von sich aus interessante Kandidaten kontaktieren, wobei oftmals eine längere Phase der stillen Observierung und Beurteilung der betreffenden Person durch Mitglieder des Ordens vorangegangen ist. Durch die Partnerschaft, die der Orden mit dem Imperium einging, wurde festgelegt, dass der dunkle Orden über maximal so viele Mitglieder verfügen kann, wie das Imperium an aktiven Einheiten besitzt.

Artikel 2a: Fähigkeiten

Um den Spielern ein genaueres Bild des Dunklen Ordens zu liefern, wurden die erlernbaren Fähigkeiten, die einem Mitglied zur Verfügung stehen, öffentlich zugänglich gemacht: Fähigkeiten eines Dark Jedi.

Artikel 3: Verordnung

Der Dunkle Orden ist als Verbündeter des Imperiums zu sehen. Das Verhalten zwischen Mitgliedern des Dunklen Ordens sowie des Imperiums sollte gegenseitig respektvoll und umgänglich sein. Diskriminierungen, egal von welcher Seite ausgehend, werden nicht hingenommen.

Artikel 4: Allgemeine Bestimmungen

Der Dunkle Orden erhebt Anspruch auf alle Dinge oder Personen in seinem Einflussbereich, die mit der Macht in Verbindung gebracht werden können. Der Dunkle Orden ist in seinen Entscheidungen bzgl. seiner inneren Angelegenheiten unabhängig von allen äußeren Fraktionen, seien sie politischer, militärischer oder kultureller Natur.

Quellen

Kapitelübersicht