Abschnitt E: Der Dunkle Orden

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< Imperiales Gesetzbuch und Dienstvorschrift


Abschnitt E: Der Dunkle Orden

Artikel 1: Status

Diese Gemeinschaft ist kein direkter Teil des Imperiums, befindet sich aber zurzeit in einer Art selbst gewählter Symbiose mit dem imperialen Militär. Es ist bekannt, dass zur Zeit verschiedene Mitglieder ihre außergewöhnlichen Fähigkeiten im Austausch für den Zugriff auf die Ressourcen des imperialen Militärs verschiedenen imperialen Kommandoeinheiten zur Verfügung stellen. Mitglieder des Dunklen Ordens unterstehen dem Imperator und dem Oberkommando, sowie den jeweiligen Kommandanten auf den Einheiten direkt.

Artikel 2: Rekrutierung

Bewerbung im Oktober (1.-31.)

  • Voraussetzungen werden geprüft.
    • Jeder kann sich Bewerben wenn:
  • MWO Punkte erreicht
  • Offiziere dürfen Djs werden, Djs dürfen Offiziere werden. Mit dem gleichen Charakter oder einem "Nebencharakter"
  • Djs Behalten ihren Posten.
  • Beim KO dürfen nur mit einem Zweitcharakter Dj werden.
  • KO muss zustimmen.
  • Ein Posten auf der Einheit muss frei sein.
  • Spieler muss sich einen Meister, zweiten DJ und Imperialen Mentor suchen.
  • Bewerbung mit folgenden Angaben:
    • Meister 1.Wahl, Meister 2.Wahl (Alternativ “Egal, alle gehen”, dann bekommt der/die andere auf jeden Fall die 1. Wahl)
    • KO/Einheit 1. Wahl, KO/Einheit 2. Wahl
  • Wenn alles stimmt kommt der Bewerber in den Lostopf. (RSL und Ordensleitung haben Vetorecht aber nur mit sehr triftigen Gründen.)

Auslosung im November (3. & 4. Woche):

  • 2 Bewerbungen werden nacheinander ausgelost mit Würfelbot.
  • Für jedes aufeinanderfolgende Jahr in dem man sich bewirbt bekommt man 1 Los im Topf (Beispiel A bewirbt sich das 1. mal, B das 2. mal und C auch das 1. mal. Dann ist im Topf A B B C.) Eine Bewerbung kann höchstens die Hälfte plus eins aller Lose haben. So steigert man seine Chancen durch öfter bewerben.
  • Pro Einheit und Pro Meister höchstens eine Ausbildung pro Jahr.
  • Man kann einen Backup-Meister falls zwei Leute für den ersten Meister ausgelost werden.

Bis Beginn Winterpause (15.12.) muss das Team für die Ausbildung stehen. (Sonst Nachrücken.)


Artikel 2a: Missionen auf der Dunkler Orden Einheit Shadow

Für jeden Novizen wird es zukünftig Pflicht, mindestens an 3/12 Missionen der Ordenseinheit teilzunehmen. Die Einheit wurde für den Orden gegründet. Hier kann der Spieler seinen Charakter vertiefen. Es besteht hier eher die Möglichkeit Szenarien auszuspielen, was auf der eigenen Stammeinheit so eventuell nicht möglich ist. Wenn er das während des Noviziates nicht schafft, ist dies im Anschluss nachzuholen. Es gilt die Faustregel 3/12 Missionen/Jahr als DJ die Einheit zu unterstützen.

Artikel 2b: Abschluss des Noviziates / Entscheidung über Verbleib im Dunkler Orden

Wer entscheidet während und nach der Ausbildung (Noviziat) über den Verbleib im Dunkler Orden oder den Ausschluss bei Regelverstößen etc.? Der Ausbilder / Meister des Schülers sollte hier schon die Dunkler Orden-Leitung und/oder den Kommandanten der zukünftigen Einheit des Spielers kontaktieren, wenn ihm etwas negativ auffällt. Anschließend sollten am Ende Kommandant und Dunkler Orden-Leitung gemeinsam beraten, ob der Spieler für diese Aufgabe geeignet ist. Sollte es hier zu keinem Ergebnis oder Ungereimtheiten kommen, ist die RSL hinzuzuziehen.

Artikel 3: Fähigkeiten

Um den Spielern ein genaueres Bild des Dunklen Ordens zu liefern, wurden die erlernbaren Fähigkeiten, die einem Mitglied zur Verfügung stehen, öffentlich zugänglich gemacht: Fähigkeiten eines Dark Jedi.

Artikel 4: Verordnung

Der Dunkle Orden ist als Verbündeter des Imperiums zu sehen. Das Verhalten zwischen Mitgliedern des Dunklen Ordens sowie des Imperiums sollte gegenseitig respektvoll und umgänglich sein. Diskriminierungen, egal von welcher Seite ausgehend, werden nicht hingenommen.

Artikel 5: Allgemeine Bestimmungen

Der Dunkle Orden erhebt Anspruch auf alle Dinge oder Personen in seinem Einflussbereich, die mit der Macht in Verbindung gebracht werden können. Der Dunkle Orden ist in seinen Entscheidungen bzgl. seiner inneren Angelegenheiten unabhängig von allen äußeren Fraktionen, seien sie politischer, militärischer oder kultureller Natur.

Quellen

Kapitelübersicht